Erbengemeinschaft: Warum Teilungsversteigerungen selten Konflikte lösen
Wenn sich Erbengemeinschaften bei der Verwertung von Nachlassimmobilien uneinig sind, wird häufig eine Teilungsversteigerung beantragt. Experten warnen jedoch vor hohen Kosten, finanziellen Einbußen unter Marktwert sowie anschließenden Rechtsstreits.
Laut Daten des Center for Real Estate Studies stieg die Gesamtzahl der Zwangsversteigerungen, wobei Teilungsversteigerungen einen Anteil von 32 Prozent ausmachten. Rechtsexperten betonen, dass die Versteigerung von Immobilien aus Erbengemeinschaften finanziell oft nachteilig ist. Neben Gerichts- und Gutachterkosten droht ein Zuschlag unter dem eigentlichen Marktwert. Zudem endet der Konflikt selten mit dem Versteigerungstermin, da Streitigkeiten über Ausgaben oder Pflegeleistungen häufig in langwierige Erlösverteilungsklagen münden. Experte Franz-Ludwig Kopinski empfiehlt daher, Grundbuchrechte vorab zu bereinigen und nach Möglichkeit außergerichtliche Einigungen wie Mediationen anzustreben. Quelle Immowelt impuls
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